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Energieverbrauchsausweis

 

 

Bitte beachten Sie: Ein Verbrauchsausweis reicht nur für Gebäude aus, in denen sich mindestens fünf Wohnungen befinden oder für die ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Alternativ reicht er auch aus, wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurde. In jedem Fall müssen bei einem Verbrauchsausweis die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorliegen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten eines Gebäudes in den letzten Jahren. Er wird in der Regel aus den Heizkostenabrechnungen und den Energieverbrauchsdaten erstellt. Der Verbrauchsausweis eignet sich besonders für bereits bewohnte Gebäude, für die ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sind.

Bitte beachten Sie bei Mehrfamilienhäusern: Bei Energieausweisen gilt stets, dass diese gebäudebezogen sind. Demnach ist es unabhängig, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einfamilienhaus, Dreifamilienhaus und Zwölf-Familienhaus handelt. Zur Erstellung des Energieausweises sind damit stets die Werte des gesamten Gebäudes zu berücksichtigen.

 

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