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Baulasten

 

Wie Baulasten einen Verkauf belasten können


Das Problem mit Baulasten ist oft, dass nicht bekannt ist, wo diese aufgeführt werden. Viele Verkäufer und Käufer gehen davon aus, dass Lasten nur im Grundbuch geführt werden. Falsch! Dort werden lediglich privatrechtliche Grunddienstbarkeiten aufgelistet, die häufig mit Baulasten verwechselt werden.


Wo finde ich sie denn? Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt. Dieses ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde hinterlegt und kann dort eingesehen werden. Als Verkäufer eines Baugrundstücks oder einer Immobilie müssen Sie dem Käufer mitteilen, wenn er mit Einschränkungen rechnen muss. Aber viele Verkäufer kennen die Baulasten nicht, z. B. weil sie das Objekt nicht selbst gebaut, sondern bereits "gebraucht" gekauft haben. Aber auch wenn ein Grundstück bereits seit langer Zeit im Familienbesitz ist - wer weiß schon, ob nicht jemand Jahrzehnte zuvor eine Baulast eingetragen hat?


Beim Notar wird's klar: Spätestens beim Notartermin kommt das Thema "Baulasten" auf den Tisch. Denn im Notarvertrag muss der Verkäufer versichern, dass ihm keine Lasten bekannt sind. Haben Sie als Verkäufer sich bis dahin nicht sorgfältig um dieses Thema gekümmert und machen hier falsche Angaben, ist späterer Ärger vorprogrammiert. Es drohen eventuelle Schadenersatzansprüche, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Deshalb wird dringend empfohlen, diesen Punkt vorher zu klären, um mit ruhigem Gewissen den Notarvertrag unterzeichnen zu können.

 

Fazit: Unkenntnis beim Immobilienverkauf kann sehr viel Ärger bereiten. Machen Sie sich also unbedingt vorher schlau, bevor Sie Ihren Verkauf auf den Weg bringen. Oder erteilen Sie uns den Auftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie. Wir prüfen selbstverständlich, ob Baulasten vorliegen, und nehmen Ihnen auch sonst alle Arbeiten ab, die im Rahmen des Immobilienverkaufs anfallen.

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder wünschen ein persönliche Beratung? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Blog ersetzt keine Rechtsberatung. Alle angebotenen Informationen verstehen sich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

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