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Energieausweis

 

 

Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, ist ein Dokument, das Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Er gibt Aufschluss darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht und wie nachhaltig es ist. Der Energieausweis dient dazu, den Energieverbrauch von Gebäuden zu bewerten und Vergleiche zwischen verschiedenen Immobilien zu ermöglichen. In Zeiten steigender Energiekosten und wachsendem Umweltbewusstsein gewinnt die Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr an Bedeutung.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis hingegen beruht auf einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes, unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Beide Ausweisarten enthalten Informationen zur energetischen Qualität des Gebäudes und zur Höhe der CO2-Emissionen.

Hier stellen wir Ihnen die beiden Arten ausführlich vor:

 

1. Verbrauchsausweis:

Ein Verbrauchsausweis reicht nur für Gebäude aus, in denen sich mindestens fünf Wohnungen befinden oder für die ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Alternativ reicht er auch aus, wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurde. In jedem Fall müssen bei einem Verbrauchsausweis die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorliegen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten eines Gebäudes in den letzten Jahren. Er wird in der Regel aus den Heizkostenabrechnungen und den Energieverbrauchsdaten erstellt. Der Verbrauchsausweis eignet sich besonders für bereits bewohnte Gebäude, für die ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sind.

Bitte beachten Sie bei Mehrfamilienhäusern: Bei Energieausweisen gilt stets, dass diese gebäudebezogen sind. Demnach ist es unabhängig, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einfamilienhaus, Dreifamilienhaus und Zwölf-Familienhaus handelt. Zur Erstellung des Energieausweises sind damit stets die Werte des gesamten Gebäudes zu berücksichtigen.

 

2. Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis darf immer verwendet werden. Er basiert auf einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes und berücksichtigt Faktoren wie Gebäudedämmung, Heizungssysteme, Fensterqualität und andere bauphysikalische Eigenschaften. Diese Art von Ausweis ist besonders relevant für neu gebaute Gebäude oder Gebäude, für die keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen. Hier sind einige Situationen, in denen Sie einen Bedarfsausweis verwenden sollten:

  • Neubauten: Für neu gebaute Immobilien oder Gebäude, die umfassend saniert wurden, ist der Bedarfsausweis die richtige Wahl, da in der Regel keine Verbrauchsdaten vorliegen.

  • Einzelne Wohngebäude: Wenn es keine ausreichenden Verbrauchsdaten gibt oder das Gebäude ein Einzelobjekt ist, ist der Bedarfsausweis oft die bessere Option.

  • Energetische Sanierungen: Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch saniert haben und die Effizienzgewinne dokumentieren möchten, ist der Bedarfsausweis geeignet.

 

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